-Schulferien werden durchgezahlt
(Sonderregelung in den Sommerferien)

-Zahlung zum 1. des Monats

-Stunden, die einen Tag vorher abgesagt werden, werden gutgeschrieben und können außerhalb der Schulferien eingelöst werden

-Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende